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Die jährliche Steuererklärung sollte für jeden Arbeitnehmer selbstverständlich sein, denn durchschnittlich kann mit 800 bis 900 Euro Rückerstattung gerechnet werden und selbst 2.000 oder mehr sind keine Ausnahme. Zudem haben alle Steuerzahler ab 2017 zwei Monate mehr Zeit für ihre Erklärung.

Meist wird die lästige Steuererklärung auf die lange Bank geschoben und beschert somit auch ein Mehr an Wartezeit, denn auch wenn die Frist bisher am 31. Mai eines jeden Jahres (für das Vorjahr) endet, bearbeitet das Finanzamt die Erklärungen in der Reihenfolge, in der sie eingegangen sind. Wird die Erklärung erst im April oder Mai abgegeben, heißt es somit auch: lange Wartezeit! Nach dem 01. Juni wird außerdem eine Versäumnisgebühr berechnet, sofern die Steuererklärung ohne Steuerberater erfolgt ist. Das können immerhin bis zu 10 Prozent der zu zahlenden Einkommenssteuer und höchstens 25.000 Euro (pro Jahr) sein. Mit einer formlosen Fristverlängerung bei dem jeweiligen Finanzamt kann man einen Aufschub bis zum Herbst einfordern.

Ab 2017 wird die Frist für Selbsterklärer bis zum 31. Juli verlängert und auch die Personen, die einen Steuerberater beauftragt haben, bekommen zwei Monate mehr Zeit. Die Versäumnisgebühren sollen mit 25 Euro pro Monat nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen.

Von der Pflicht…

Werden staatliche Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bezogen, wird die Steuererklärung zur Pflicht. Auch die Eheschließung und der Lohnsteuerklassenwechsel in 3 oder 5 verlangt eine Erklärung. Einnahmen die aus einer Vermietung oder einem Gewerbe entstanden sind, fordern ebenfalls einen detaillierten Nachweis.

… zur Kür

Auch für ‚normale‘ Festangestellte sowie für ledige Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) lohnen sich die jährlichen und freiwilligen Formalitäten. Da die Lohnsteuer bereits monatlich mit der Gehaltsabrechnung abgezogen wird, müssen keine Nachzahlungen befürchtet werden. Zudem reicht hier die vereinfachte Erklärung aus und auch der reguläre Fristzeitraum ist hinfällig. Es können sogar die Steuererklärungen der letzten vier Jahre nachträglich eingereicht werden.

Steuersoftware oder Berater?

Als Freelancer oder Firmenneugründer sollten keine Selbstversuche gestartet werden und die Fehlerquote ist aufgrund des komplizierten Steuerrechtes sehr hoch. Bei der Wahl des Experten sollte man sich ein wenig Zeit nehmen. Hier zählt nicht nur die Fach- und Branchenkenntnis, sondern auch ein vertrauenswürdiges Verhältnis.
Sofern sich der Aufwand der Erklärung in Maßen hält, ist in vielen Fällen auch eine gute Steuersoftware ausreichend. Hier finden Sie eine Übersicht empfehlenswerter Programme.