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Kommt ein Elefant in einen Porzellanladen. Oder auch: Ein Wildschwein stattet den Geschäftsräumen einer Glaserei einen Besuch ab. Es gerät in Panik und hinterlässt einen Scherbenhaufen sowie eine verwüstete Werkstatt. Keine Geschichte aus einem Bilderbuch, sondern ernstzunehmende Realität. Wer zahlt jetzt?

Versicherung zahlt nicht

Das Firmenpersonal konnte sich zwar in Sicherheit bringen und die Polizei alarmieren, doch das verängstigte und verletzte Wildtier konnte nur durch einen erlösenden Schuss zur ewigen Ruhe bewegt werden. Dem Geschäftsführer brachte dieser Vorfall einen finanziellen Schaden von mehreren Tausend Euro.
Obwohl sich die Glaserei gut versichert glaubte und sogar eine Police für Vandalismus-Schäden besaß, fühlte sich der Versicherer nicht verantwortlich, denn Tiere seien zu Vandalismus nicht fähig, obwohl sie Schäden anrichten können. Der Begriff Vandalismus leitet sich vom Stamm der Vandalen ab und bezeichnet eine Menschengruppe, die vorsätzlich destruktiv gehandelt hat. Tiere fallen somit nicht ins Vandalen-Raster.

Welche Versicherung greift?

Da Vandalismus juristisch gesehen eine vorsätzliche Zerstörung von Sachwerten beschreibt, trifft das Wildschwein trotz seiner „Elefant im Porzellanladen-Manier“ keine konkrete Schuld. Doch welche Versicherung kann in einem solchen Falle zur Rechenschaft gezogen werden?
Eine Betriebs- und Gebäudeversicherung, die im Leistungsumfang entweder Natur- oder Umweltschäden enthält, die durch (Wild-) Tiere verursacht wurden oder weitere Zusatzklauseln können den Schaden auffangen.
Risikogruppen, wie zum Beispiel Schreinereien sollte außerdem dazu geraten werden, sich gegen Schädlingsbefall abzusichern. Ansonsten droht auch hier eine Ablehnung, da eine herkömmliche Gebäudeversicherung hier nicht greifen würde.