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Schäden durch Handwerker sind keine Seltenheit. Besonders der Umgang mit schwerem Gerät macht es kaum vermeidbar, dass hin und wieder auch Sachschäden entstehen. Wo gehobelt wird, fallen oftmals auch Späne. Haftpflichtversicherungen für Handwerksbetriebe sind somit unverzichtbar, um sich als Betrieb gegen solche Vorkommnisse finanziell abzusichern. Dabei ist es wichtig, sich genau über die folgenden Punkte zu informieren.

Bearbeitungsschäden

Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden liegen dann vor, wenn innerhalb des Wirkungsbereichs des Handwerkers ein Schaden entsteht. Dieser liegt vor, wenn er beispielsweise bei Malerarbeiten unbeabsichtigt das Mobiliar beschmutzt oder durch das Ablegen eines Gerätes Spuren hinterlässt, die im Nachhinein nicht mehr zu entfernen sind.

Pflicht zur Nacherfüllung

Sollte mangelhaft gearbeitet worden sein, so ist der Betrieb laut deutschem Gesetz verpflichtet, die entstandenen Mängel auszubessern, bei kleineren Beanstandungen kein Problem. Jedoch kann der Mangel durch bauliche Maßnahmen Dritter bereits überdeckt worden sein. In einem solchen Fall müssen zum Beispiel Wände oder Böden aufgerissen werden, um die vom Betrieb verursachten Mängel überhaupt erreichen zu können. Alle finanziellen Aufwendungen, die bei dieser Form der Nacherfüllung entstehen, müssen vom Unternehmen getragen werden. Deswegen ist es wichtig zu klären, dass der Versicherungsschutz auch in diesen Fällen greift.

Höhe der Versicherungssumme

Entsprechend der individuellen Bedürfnisse eines jeden Betriebs sollte die Police gestaltet sein. Das heißt auch, dass die Höhe der Versicherungssumme den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepasst sein sollte. Diese ist vor Vertragsabschluss unbedingt zu vereinbaren. Zu empfehlen ist eine Deckung von mindestens fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden.